Krystian Woznicki on Sun, 6 Apr 2003 19:37:41 +0200 (CEST)


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[rohrpost] Re: SMS-Encounters


Staatsanwaltschaft kritisiert "Spitzel-SMS" der Polizei

heise online, 06.04.2003

  Strafverfolger schicken Verdächtigen verstärkt geheime Kurzmitteilungen
aufs Handy, um ihren Aufenthaltsort herauszufinden und Bewegungsprofile zu
erstellen. Sie umgehen mit der Masche Auflagen der Strafprozessordnung
(StPO), die eine Peilung nur zum Aufspüren von Schwerverbrechern vorsieht.
Dies berichtet der Spiegel[1] in seiner aktuellen Ausgabe. Demnach werden
durch den kreativen Einsatz der jungen Fahndungstechnik die Regelungen zur
Telekommunikationsüberwachung weiter aufgeweicht. Wachsame Richter würden
bereits beklagen, dass der Einsatz der "Spitzel-SMS" zum Lieblingsspielzug
von Dorfpolizisten avanciert sei. Sogar Staatsanwälte hätten Bedenken gegen
die Schnüffelei rund ums Handy. Datenschützer zeigen sich alarmiert.

  Standortkennungen abfragen und heimlich Bewegungsprofile von
Mobiltelefon-Nutzern erstellen darf die Polizei nur bei begründeten
Verdachtsmomenten gegen Täter oder Beihelfer in Fällen wie Hochverrat, dem
schweren sexuellen Missbrauch von Kindern oder Verstößen gegen die
öffentliche Ordnung. Die Ermittler können in solchen Angelegenheiten selbst
dann etwa eine Ortung einleiten, wenn ein Handybesitzer sein Funktelefon im
"Stand by"-Betrieb hat. Dies regelt der Paragraph 100 a[2] der StPO. Sein
Straftatenkatalog wurde in den vergangenen Jahren zwar ständig erweitert.
Er ist aber enger gefasst als die nach dem 11. September in die
Strafprozessordnung [3] aufgenommenen Paragraphen 100 g[4] und h[5]. Sie
erlauben die Abfrage von Standortkennungen nur, wenn der Nutzer gerade
tatsächlich telefoniert.

  Die Ermittler senden dazu "stille" SMS an Verdächtige. Die geheimen
Kurzmitteilungen werden von den anvisierten Handys nicht als Nachricht
registriert. Sie erzeugen jedoch Verbindungsdaten beim Mobilfunkprovider,
die sich die Polizei mit der vom Gesetz angemahnten Unverzüglichkeit
abholen und so eine in Stadtgebieten auf etwa 50 Meter genaue
Funkzellen-Peilung vornehmen kann. Mit dem Hinweis auf "Gefahr im Verzug"
müssen die Beamten nicht mal einen Richter einschalten.

  Zum Einsatz kommen Werkzeuge wie der SMS Blaster[6] oder vergleichbare
Shareware[7], die den Massenversand von Kurznachrichten vom PC aus
ermöglichen. Die bei den Strafverfolgern beliebte Funktion solcher
Applikationen ist "Stealth Ping": Damit lässt sich per SMS bei einem Handy
anklopfen und prüfen, ob es eingeschaltet oder für Roaming bereit ist. Für
die Polizei geht es jedoch nur darum, sich die von 100 g und h geforderten
aktiven Nutzungsdaten selbst zu schaffen, die im zweiten Schritt dann beim
Netzbetreiber über Standardschnittstellen blitzschnell abgefragt werden.

  "Rechtliche Bedenken" gegen die zunehmende Schnüffelei rund ums Handy hat
selbst die Oberstaatsanwaltschaft Stuttgart angemeldet. In einem Brief an
den Generalstaatsanwalt weist sie darauf hin, dass die stillen SMS nur im
Rahmen von Ermittlungen gemäß 100 a StPO gestattet seien. "Wir haben die
Polizisten angewiesen, entsprechend zu verfahren", bestätigt Eckhard Maak,
Sprecher der Behörde, die neue Linie gegenüber heise online. (Stefan
Krempl)/ (tol[8]/c't)

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  [2] http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html
  [3] http://www.heise.de/newsticker/data/jk-14.12.01-005/
  [4] http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html
  [5] http://dejure.org/gesetze/StPO/100h.html
  [6] http://www.aspsms.com/download/smsblaster/
  [7] http://www.freewaredownloads.de/Utilities/SMS/
  [8] mailto:tol@ct.heise.de

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