ironcobra2 on Fri, 22 Mar 2002 12:38:09 +0100 (CET)


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[rohrpost] AUSSTELLUNGSHONORARE


AUSSTELLUNGSHONORARE SIND GESETZ

Am 25. Januar 2002 hat der Deutsche Bundestag das neue
Urhebervertragsrecht verabschiedet. Dieses Gesetz wird es mit seiner
Gültigkeit ab Sommer 2002 allen Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen,
Ausstellungshonorare zu verlangen. Nach langem Kampf mit
vielen Initiativen und Aktionen ist damit ein erster Schritt in die
Gleichbehandlung der Bildenden Künstlerinnen und Künstler mit anderen
Kulturschaffenden erreicht: Das Ausstellen von Kunst muss honoriert
werden, und das erstmals auf gesetzlicher Grundlage.

Nun ist es an der Zeit, in die konkreten Verhandlungen um die Höhe
dieser Honorare zu gehen. Die Fachgruppe Bildende Kunst der ver.di
hat dazu eine "Tarifkommission" gewählt, die, zurückgreifend auf die
Erfahrungen der Gewerkschaften, mit den Verwertern Tarifsätze
aufstellen und -vereinbarungen abschließen soll, die nicht nur
unverbindliche Richtlinie, sondern Grundlage jeder Ausstellungsplanung
sein werden.

Dieser erste Erfolg wird uns nicht hindern, weitere Veränderungen des
Urheberrechtes, wie die Neufassung des
Ausstellungsparagraphen, zu fordern. Die Ausstellungsvergütung muss als
eigener unverzichtbarer Rechtsanspruch im Urheberrecht
verankert werden.

Alle Kolleginnen und Kollegen sind jetzt aufgerufen, bei ihren
Ausstellungsplanungen auf das neue Gesetz hinzuweisen und Honorare
einzufordern.

Lorenz Mueller-Morenius
Bundesfachgruppenvorsitzender
Fachgruppe Bildende Kunst der ver.di

Berlin, am 7. Februar 2002


Für weitere Informationen:
ver.di - Fachgruppe Bildende Kunst
10785 Berlin, Potsdamer Platz 10
TEL (030) 69 56-23 33
FAX (030) 69 56-36 56
MAIL dirk.vonkuegelgen@verdi.de


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